AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (nachfolgend abgekürzt AGBs)
AGBs Rückbildungsgymnastik
Der Kurs Rückbildungsgymnastik umfasst 10 Unterrichtsstunden à 60 Minuten und beschäftigt sich mit der Kräftigung der Beckenbodenmuskulatur nach Schwangerschaft und Geburt. Maximal 10 Stunden (600 Minuten) werden von den gesetzlichen Kassen sowie von der privaten Krankenversicherung/Beihilfe übernommen, solange der Kurs bis spätestens 9 Monate nach der Geburt abgeschlossen wird.
Bitte zur ersten Kursstunde mitbringen: Bequeme Kleidung, Handtuch, Versichertenkarte
Zur verbindlichen Anmeldung füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus.
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Vergütung richtet sich dabei nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134 a SGB V. Versäumt die Kursteilnehmerin einzelne Stunden, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründe die Kursteilnehmerin nicht teilgenommen hat. Die Gebühren für versäumte Stunden richten sich nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem der Kurs stattfindet. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.
Privatversicherte: Die Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst. Die Vergütung richtet sich nach der Hebammen-Privatgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes der Leistungserbringung. Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist (30 Tage) zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 € berechnet.
AGBs Geburtsvorbereitung und Stillkurse
Der Kurs umfasst folgende Themen: Körperarbeit, Atmung (Atemübungen), Entspannungsübungen, Massagen, Gespräche über die einzelnen Geburtsphasen, Stillen, Vorbereitung aufs Stillen, Kliniksituation, Wochenbett uvm. Zur verbindlichen Anmeldung füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus. Bitte zur ersten Stunde mitbringen: Versichertenkarte, bequeme Kleidung Ich freue mich, Sie schon bald in meinem Kurs begrüßen zu dürfen!
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Bitte beachten Sie, dass Sie mit dem Ausfüllen des Anmeldeformulars verbindlich angemeldet sind. Ein kostenfreier Rücktritt von der Kurs-Anmeldung ist bis zu 14 Tage vor Kursbeginn möglich. Bei einer späteren Abmeldung bitten wir um Verständnis, dass Ihnen in diesem Fall die Kursgebühren privat in Rechnung gestellt werden müssten. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und sind daher von der Teilnehmerin selbst zu tragen, dabei ist der Grund des Versäumnisses unerheblich. Die Gebühren für versäumte Stunden richten sich nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem der Kurs stattfindet. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen. Partnergebühr: Die Gebühr ist am Ende des Kurses gegen eine quittierte Rechnung zu zahlen. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob diese die Partnergebühr aufgrund der bezahlten Rechnung ganz oder teilweise übernimmt. Privatversicherte: Die Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst. Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist (30 Tage) zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00€ berechnet.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung verbindlich ist.
Eine Abmeldung ist bis 14 Tage vor Kursbeginn möglich. Bei einer späteren Abmeldung bitte ich um Verständnis, dass ich Ihnen die Kursgebühr in Rechnung stellen muss.
AGBs Geschwisterkurse
Die Kursgebühren werden Ihnen privat in Rechnung gestellt, sind spätestens am Kurstag fällig und keine Leistung der Krankenkasse. Bitte beachten Sie daher, dass Ihre Anmeldung verbindlich ist.
Eine Abmeldung ist bis 14 Tage vor Kursbeginn möglich. Bei einer späteren Abmeldung bitte ich um Verständnis, dass ich Ihnen die Kursgebühr dennoch in Rechnung stellen muss.